BGV A3 / DGUV V3 Prüfung – wer kennt sich damit aus?

Deutschland Überall — Das Magazin Foren Rund ums Forum Feedback & Technik BGV A3 / DGUV V3 Prüfung – wer kennt sich damit aus?

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  • #1305
    RuhrpottRalf
    Teilnehmer

    Hallo zusammen, ich hoffe das passt hier ins Forum auch wenn’s kein reines Technikthema ist. Wir haben im Betrieb gerade Diskussionen wegen der Prüfpflicht für unsere ganzen Elektrogeräte – Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Kaffeemaschine im Pausenraum usw. Der Chef hat was von BGV A3 und DGUV V3 gesagt, aber ich check nicht mal den Unterschied zwischen den beiden. Und wie oft muss das eigentlich gemacht werden? Jedes Jahr? Alle zwei Jahre? Kommt wahrscheinlich aufs Gerät an, oder? Falls jemand Erfahrung damit hat, wäre ich über jeden Hinweis dankbar.

    #1306
    HarzHannes
    Teilnehmer

    Ja, das ist tatsächlich etwas verwirrend weil BGV A3 einfach die alte Bezeichnung ist – DGUV Vorschrift 3 ist dasselbe, nur umbenannt. Viele Betriebe und Dienstleister nutzen noch beide Begriffe parallel, inhaltlich ist es identisch. Die Prüffristen hängen wirklich von der Gerätekategorie und den Einsatzbedingungen ab. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln auf Baustellen z.B. deutlich kürzer als im Büro. Ein Elektriker oder zugelassener Prüfer muss das dann festlegen, manchmal reicht auch eine Gefährdungsbeurteilung als Grundlage.

    #1307
    Miriam LangMiriam Lang
    Moderator

    Wir hatten das vor einem Jahr auch durchgekaut. Was mir damals wirklich geholfen hat war diese Seite hier: Was ist der Unterschied zwischen BGV A3 und DGUV V3; Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden; Welche Geräte fallen unter die VDE 0701 0702 Prüfung; Preise – da wird eigentlich alles erklärt, also welche Geräte unter VDE 0701/0702 fallen, was die Fristen sind und auch was sowas ungefähr kostet. Ich glaube wir haben dann auch gleich dort anfragen lassen, hat alles gut geklappt. Spart auf jeden Fall die lange Recherche.

    #1308
    Katrin SeidelKatrin Seidel
    Moderator

    Den Hinweis von Miriam kann ich bestätigen, sowas in der Richtung hab ich auch mal verwendet. Wichtig noch: nicht vergessen, dass ihr als Arbeitgeber die Dokumentation der Prüfungen aufheben müsst. Im Zweifelsfall – z.B. nach einem Unfall – wird genau das von der Berufsgenossenschaft abgefragt. Ohne Prüfprotokoll wird’s dann unangenehm. Also wer auch immer das bei euch macht, drauf bestehen dass ihr die Protokolle bekommt.

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