Deutschland Überall — Das Magazin › Foren › Rund ums Forum › Feedback & Technik › Kündigungsschutzklage – ab wann braucht man wirklich einen Anwalt?
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Katrin Seidel aktualisiert.
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8. September 2026 um 11:43 a.m. Uhr #1835
RuhrpottRalf
TeilnehmerMoin zusammen, ich weiß das passt hier nicht 100% rein aber ich weiß grad nicht wohin damit und hab hier schon öfter gute Ratschläge bekommen.
Ich wurde letzte Woche fristlos gekündigt, ohne wirklich nachvollziehbaren Grund. Bin seit 4 Jahren im Betrieb, 23 Mitarbeiter. Hab gelesen dass man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen muss. Jetzt frage ich mich: muss ich dafür zwingend einen Anwalt nehmen oder kann man das auch selbst beim Arbeitsgericht machen? Und falls Anwalt – wie findet man da jemanden der sich wirklich auskennt?
9. September 2026 um 2:05 p.m. Uhr #1836HarzHannes
TeilnehmerAlso die 3-Wochen-Frist ist absolut ernst zu nehmen, die läuft gnadenlos. Beim Arbeitsgericht kannst du die Klage theoretisch auch zur Rechtsantragsstelle gehen und die Klage dort zu Protokoll geben, ohne Anwalt. Das ist im Arbeitsrecht in der ersten Instanz tatsächlich so möglich.
Aber ob das sinnvoll ist, hängt vom Fall ab. Bei fristloser Kündigung würde ich ehrlich gesagt nicht ohne Anwalt rangehen – da muss der Arbeitgeber ja einen wichtigen Grund nachweisen, und das auseinanderzunehmen ist nicht trivial. Hast du schon mal bei deiner Gewerkschaft geschaut? Falls du Mitglied bist, übernehmen die oft den Rechtsschutz komplett.
10. September 2026 um 5:35 a.m. Uhr #1837
Miriam LangModeratorIch hatte vor zwei Jahren eine ähnliche Situation, auch fristlose Kündigung, auch ohne wirklich klaren Grund. Ich hab mich damals an eine Kanzlei gewandt die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist – bei kanzlei-jfe.de hab ich damals erste Infos gefunden und die haben mir gut weitergeholfen. Zumindest für eine erste Einschätzung der Lage war das sehr nützlich.
Was ich dir sagen kann: gerade bei fristloser Kündigung lohnt sich ein Anwalt fast immer, weil die Hürden für den Arbeitgeber hoch sind und man da oft mehr rausholen kann als man denkt – sei es Weiterbeschäftigung oder eine ordentliche Abfindung.
10. September 2026 um 11:13 p.m. Uhr #1838
Katrin SeidelModeratorNoch ein praktischer Hinweis: Schau unbedingt ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, die deckt soweit ich weiß meistens auch Arbeitsrecht ab (manchmal mit Wartezeit, die du aber ja schon hinter dir hast wenn du länger versichert bist). Das senkt die Hemmschwelle zum Anwalt enorm.
Und die 3 Wochen – bitte wirklich nicht drüber nachdenken ob man das braucht oder nicht. Erst klagen, dann in Ruhe entscheiden wie man weiter vorgeht. Die Frist zu verpassen wäre das Schlimmste.
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