Arztpraxis gründen: Standort, Zulassung, Finanzen

Der Schritt in die Niederlassung ist für viele Ärzte ein Wendepunkt: mehr Selbstbestimmung, eigene Patienten, eigene Strukturen. Gleichzeitig ist die Praxisgründung ein komplexes Vorhaben, das weit über die Medizin hinausgeht. Wer unvorbereitet startet, riskiert teure Fehler, die sich über Jahre hinziehen.

Standortwahl: Mehr als eine Frage des Geschmacks

Der Standort entscheidet nicht nur über die Patientenzahl, sondern auch darüber, ob überhaupt eine Kassenzulassung möglich ist. In Deutschland wird die vertragsärztliche Versorgung über Planungsbereiche geregelt, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) festgelegt werden. Ist ein Planungsbereich für eine bestimmte Fachgruppe gesperrt, weil die Versorgung als ausreichend gilt, gibt es keine neue Zulassung, außer durch Praxisübernahme oder Sonderregelungen.

Allgemeinmediziner haben in ländlichen und strukturschwachen Regionen oft deutlich bessere Chancen auf eine offene Stelle. In Bayern oder Sachsen-Anhalt beispielsweise gibt es aktuell zahlreiche unterversorgte Gebiete, in denen KVen sogar finanzielle Anreize bieten: Förderprogramme mit Einmalzahlungen zwischen 30.000 und 60.000 Euro sind keine Seltenheit. In Ballungsräumen wie München, Hamburg oder Frankfurt hingegen sind die meisten Planungsbereiche für Hausärzte und viele Fachrichtungen seit Jahren geschlossen.

Wer trotzdem in einer Großstadt praktizieren will, prüft am besten die Möglichkeit einer Praxisübernahme. Ein ausscheidender Vertragsarzt kann seinen Kassensitz unter bestimmten Bedingungen weitergeben. Der Marktwert solcher Sitze variiert stark und liegt in gefragten Stadtlagen schnell bei 80.000 bis 150.000 Euro allein für den Kassensitz, noch ohne Inventar und Patientenstamm.

Die Kassenzulassung: So läuft das Verfahren ab

Der formelle Weg zur eigenen Praxis beginnt mit dem Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt bei der zuständigen KV. Voraussetzungen sind die Approbation, der Facharzttitel, mindestens fünf Jahre ärztliche Tätigkeit (davon 36 Monate in der Weiterbildung im Fach) sowie ein einwandfreier Berufsregistereintrag.

Läuft ein Planungsbereich nicht über Nachbesetzung, sondern ist offen, stellt man den Antrag direkt. Der Zulassungsausschuss entscheidet dann über die Bewerbung, in manchen Fällen gibt es mehrere Mitbewerber. Der Prozess dauert im Schnitt drei bis sechs Monate, manchmal länger. Wer parallel eine Praxis aufbaut oder Räume mietet, sollte diese Zeitspanne einkalkulieren und keine voreiligen Mietverträge unterschreiben.

Neben der vertragsärztlichen Zulassung braucht es außerdem die Genehmigung der Ärztekammer für die Niederlassung sowie, je nach Fachrichtung, spezifische Genehmigungen: Röntgen, Ultraschall, bestimmte Labortätigkeiten und andere Leistungen erfordern eigene Nachweise und Begehungen durch die KV oder den Medizinischen Dienst.

Raumplanung und Praxisausstattung realistisch kalkulieren

Eine Hausarztpraxis mit zwei Behandlungszimmern, Wartebereich, Rezeption und kleinem Labor benötigt mindestens 100 bis 150 Quadratmeter Nutzfläche. In mittelgroßen Städten liegt die Gewerbemiete dafür zwischen 1.200 und 2.500 Euro monatlich, je nach Lage und Zustand der Räume. Hinzu kommen Umbaukosten, die sich je nach Ausgangszustand auf 30.000 bis über 100.000 Euro belaufen können.

Die Ausstattung ist der zweite große Kostenblock. Ein digitales Röntgengerät kostet neu zwischen 40.000 und 80.000 Euro, ein EKG-Gerät rund 3.000 bis 8.000 Euro, Praxissoftware mit Serverinfrastruktur nochmals 5.000 bis 15.000 Euro in der Einrichtung plus laufende Lizenzgebühren. Wer beim Kauf spart, kauft oft gebraucht oder least Geräte, was die Liquidität schont, aber die Gesamtkosten langfristig erhöhen kann.

Finanzplanung: Wo viele Gründer unterschätzen

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung liegen die Gesamtinvestitionen für eine Neugründung einer Einzelpraxis im Durchschnitt zwischen 200.000 und 400.000 Euro. Praxisübernahmen können deutlich teurer sein. Der Eigenkapitalanteil sollte mindestens 20 bis 30 Prozent betragen, damit Banken das restliche Darlehen zu vertretbaren Konditionen vergeben.

Die KfW und einzelne Landesförderbanken bieten speziell für Heilberufe günstige Darlehen an, zum Teil mit Tilgungsfreiheit in den ersten Jahren. Es lohnt sich, diese Programme frühzeitig zu prüfen und Anträge parallel zur Zulassung vorzubereiten. Wer sich erst nach der Zulassung um die Finanzierung kümmert, verliert wertvolle Wochen.

Ein oft unterschätzter Punkt ist die steuerliche Struktur der Praxis. Ob man als Einzelunternehmer startet, eine Berufsausübungsgemeinschaft bildet oder eine Partnerschaftsgesellschaft wählt, hat erhebliche Auswirkungen auf Steuerlast, Haftung und spätere Verkaufbarkeit der Praxis. Erfahrene Steuerberater für Ärzte und Arztpraxen kennen die branchenspezifischen Besonderheiten und können von Anfang an die richtige Rechtsform und Buchführungsstruktur empfehlen, was langfristig mehrere tausend Euro jährlich sparen kann.

Personal und laufende Kosten nicht vergessen

Eine Arztpraxis braucht qualifiziertes Personal. Medizinische Fachangestellte (MFA) verdienen je nach Region und Erfahrung zwischen 2.200 und 3.200 Euro brutto im Monat. Für eine kleine Praxis mit zwei Vollzeitkräften entstehen damit Personalkosten von rund 60.000 bis 80.000 Euro jährlich, inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung.

Hinzu kommen laufende Kosten für Miete, Verbrauchsmaterialien, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung, Inventarversicherung), Laborleistungen, Fortbildungen und EDV-Wartung. Wer diese Posten in einer Liquiditätsplanung für die ersten 24 Monate zusammenstellt, sieht schnell, wie viel monatliche Einnahmen notwendig sind, um die Praxis kostendeckend zu betreiben.

Gründungsberatung nutzt, wer sie früh einschaltet

Die meisten KVen bieten kostenlose Beratungsgespräche für Niederlassungswillige an. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern etwa hat eigene Berater, die Standortanalysen erstellen und über Fördermöglichkeiten informieren. Zusätzlich gibt es Berufsverbände und Gründungsberater, die auf Arztpraxen spezialisiert sind und die Businessplanung begleiten.

Wer alle Beteiligten, also KV, Steuerberater, Bank und eventuell einen Rechtsanwalt für den Mietvertrag, frühzeitig einbindet und Entscheidungen nicht nacheinander, sondern parallel trifft, spart Zeit und vermeidet Planungsfehler. Die Gründung einer Arztpraxis ist kein Sprint, aber mit der richtigen Vorbereitung kein Blindflug.