Das Licht geht aus, der Kühlschrank surrt nicht mehr, und das WLAN-Router-Lämpchen ist dunkel. Ein Stromausfall in der Mietwohnung gehört zu den Situationen, bei denen viele Mieter nicht sofort wissen, was sie tun sollen und vor allem: wer eigentlich verantwortlich ist. Die Antwort hängt davon ab, wo der Fehler liegt.
Kurzer Ausfall oder echtes Problem?
Zunächst die entscheidende Unterscheidung: Besteht der Stromausfall nur in der eigenen Wohnung, während die Nachbarn Strom haben, liegt die Ursache fast immer in der Wohnung selbst oder im Hausanschluss. Fällt dagegen der Strom im gesamten Gebäude oder Straßenzug aus, ist der Netzbetreiber gefragt.
Im ersten Fall sollte man sofort den Sicherungskasten prüfen. In deutschen Mietwohnungen ist es üblich, dass der Verteilerkasten im Flur oder in der Küche sitzt. Ausgelöste Sicherungen lassen sich meist an ihrer Position erkennen: Sie stehen auf „0“ oder in einer Mittelstellung. Wer einen FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) kennt, weiß, dass dieser beim geringsten Erdschluss auslöst. Ein kurzes Hochdrücken reicht oft, um den Strom wiederherzustellen.
Springt die Sicherung sofort wieder raus, liegt ein technisches Problem vor, das Mieter keinesfalls selbst beheben sollten. Eigenversuche an der Elektrik können gefährlich sein und unter Umständen die Haftung auf den Mieter verschieben.
Wer ist für die Reparatur zuständig?
Im deutschen Mietrecht gilt: Für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Elektroinstallation ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Das ergibt sich aus §535 BGB, der dem Vermieter die Pflicht auferlegt, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Fällt der Strom wegen eines Defekts an fest installierten Leitungen, Verteilerkästen oder Einbaugeräten aus, muss der Vermieter die Reparatur veranlassen und bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat, etwa durch Überlasten einer Steckdosenleiste mit zu vielen Geräten oder durch einen unsachgemäßen Einbau. In solchen Fällen kann der Vermieter die Kosten weiterreichen.
Praktischer Hinweis: Mieter sollten den Vermieter schriftlich informieren, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Das sichert die Meldung ab, falls später Streit über Reaktionszeiten entsteht.
Mietminderung bei länger andauerndem Stromausfall
Dauert der Stromausfall länger als ein paar Stunden und ist der Vermieter informiert, aber untätig, können Mieter unter Umständen die Miete mindern. Gerichte haben in der Vergangenheit Mietminderungen von 10 bis 20 Prozent für angemessen gehalten, wenn eine Wohnung wegen fehlender Stromversorgung nur eingeschränkt nutzbar war. Entscheidend sind dabei immer der Einzelfall und die Dauer der Beeinträchtigung.
Eine Mietminderung setzt keine vorherige Ankündigung voraus, ist aber erst dann zulässig, wenn der Vermieter von dem Mangel weiß und dennoch nicht handelt. Wer einfach so anfängt, weniger zu überweisen, riskiert eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
Was tun bei einem Stromausfall auf Reisen in Wien?
Viele Deutsche verbringen Urlaub oder längere Aufenthalte in Wien, sei es in einer Ferienwohnung, einem Appartement oder bei Bekannten. Auch dort kann ein Stromausfall auftreten, und die Situation ist für Ortsunkundige noch unübersichtlicher als zu Hause. In Österreich gelten vergleichbare Grundsätze zur Verantwortlichkeit des Vermieters, doch im akuten Notfall zählt vor allem schnelle Hilfe. Wer in Wien in einer Mietwohnung ohne Strom sitzt und den Eigentümer nicht erreicht, kann einen Elektronotdienst Wien kontaktieren, der rund um die Uhr verfügbar ist und auch nachts oder an Wochenenden ausrückt. Die Kosten für einen solchen Notdienst können anschließend gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden, wenn der Defekt dessen Verantwortungsbereich betrifft.
Wichtig für Reisende: In österreichischen Ferienwohnungen ist der Sicherungskasten häufig im Keller oder Hausflur untergebracht, nicht in der Wohnung selbst. Im Buchungsgespräch oder bei der Schlüsselübergabe lohnt es sich, danach zu fragen.
Stromausfall vorbeugen: Was Mieter selbst kontrollieren können
Nicht jeder Stromausfall ist vermeidbar, aber einige lassen sich durch einfaches Verhalten verhindern. Hier einige konkrete Punkte:
- Nie mehr als 3.500 Watt an einer Steckdose oder Steckdosenleiste betreiben. Wasserkocher, Toaster und Mikrowelle gleichzeitig an derselben Leitung können eine 16-Ampere-Sicherung zuverlässig auslösen.
- Steckdosenleisten nicht kaskadieren, also keine Mehrfachsteckdose an eine andere Mehrfachsteckdose stecken.
- Defekte Kabel oder angeschmorte Stecker sofort melden und das Gerät aus dem Betrieb nehmen.
- Den Standort des Sicherungskastens kennen und eine Taschenlampe griffbereit haben.
- Bei älteren Gebäuden mit Schraubsicherungen (Diazed) keine eigenen Sicherungen kaufen und einschrauben, das ist ohne Fachkenntnisse riskant.
Notfallkontakte und erste Schritte im Überblick
Für den konkreten Ernstfall empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
| Schritt | Maßnahme |
|---|---|
| 1 | Sicherungskasten prüfen, ausgelöste Sicherung zurücksetzen |
| 2 | Nachbarn fragen, ob Strom im gesamten Haus ausgefallen ist |
| 3 | Vermieter oder Hausverwaltung telefonisch und schriftlich informieren |
| 4 | Bei Nichtreaktion: Netzbetreiber kontaktieren (Störungshotline) |
| 5 | Im Notfall Elektriker beauftragen, Belege aufheben |
Der zuständige Netzbetreiber lässt sich über die Bundesnetzagentur oder direkt über die Stadtwerke der jeweiligen Stadt ermitteln. In Deutschland gibt es rund 900 Stromnetzbetreiber, die meisten Städte werden aber von bekannten Regionalversorgern wie RWE, E.ON oder den jeweiligen Stadtwerken versorgt.
Ein Stromausfall ist selten ein Dauerproblem, wenn man die richtigen Schritte kennt. Wichtig ist, ruhig vorzugehen, nichts zu reparieren, was nicht in den eigenen Kompetenzbereich fällt, und alle Kommunikationsschritte zu dokumentieren. Das schützt sowohl finanziell als auch rechtlich.


